1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Schneewittchen30 am 19.05.2022, 12:07 Uhr

Keine Masernimpfung

Unabhängig davon, dass ich nicht verstehen kann, wie man sein Kind nicht gegen Masern impfen lassen kann (ja ich habe deine Begründung weiter unten gelesen) gilt rechtlich folgendes:

1. Die Schule verlangt den Nachweis, dass dein Kind gegen Masern geimpft ist.
2. Bleibt dieser Nachweis aus, meldet die Schule dies dem Gesundheitsamt. Das Kind muss aber in der Schule betreut werden, da es schulpflichtig ist, das darf die Schule nicht verweigern. Lediglich der Hort muss eine Betreuung dann ablehnen.
3. Das Gesundheitsamt setzt dir eine Frist zur Erfüllung der Impfung.
4. Das dann verhängte Bußgeld darf nur einmal verhängt werden, jedoch darf danach Zwangsgeld folgen, was wiederum unbegrenzt oft verhängt werden darf. Du zahlst dich also dumm und dämlich.

Die Masernimpfpflicht gilt übrigens überall, unabhängig von der Schulform, also auch an Waldorf- Montessori- oder anderen Privatschulen.

 
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